Häufige Fragen und Antworten
Bleibt die Tarifbindung bestehen oder wird sie durch die neue Vereinbarung umgangen?
Ja, die Tarifbindung bleibt bestehen. Der TVöD gilt weiter und bleibt die Grundlage für alle Beschäftigten. Er wird nicht ersetzt, sondern um zusätzliche Leistungen ergänzt.
Warum wurde die Verwaltungs-GmbH gegründet und welche Rolle spielt sie bei der Umsetzung der Vereinbarung?
Die Verwaltungs-GmbH wurde gegründet, damit Leistungen wie Kinderzuschüsse oder Dienstwagen rechtlich sicher angeboten werden können. Beide Gesellschaften – das Klinikum und die Verwaltungs-GmbH – bilden gemeinsam einen Betrieb.
Ist sichergestellt, dass der TVöD dauerhaft gilt und niemand in andere Verträge gedrängt wird?
Ja. Der TVöD gilt dauerhaft. Niemand wird zu einem Wechsel gedrängt oder hat Nachteile zu befürchten, wenn er nicht wechselt. Jede Entscheidung ist freiwillig.
Wie reagiert das Klinikum auf die Kritik von ver.di, und gab es vorher Gespräche oder Einbindung der Gewerkschaften?
Die Gewerkschaften haben das Gespräch mit dem Klinikum bisher nicht gesucht. Alle Vereinbarungen wurden gemeinsam mit dem Betriebsrat erarbeitet. Der Betriebsrat war von Anfang an eng eingebunden und hat die Interessen der Mitarbeitenden vertreten. Ziel der Vereinbarungen ist es, flexiblere Arbeitsbedingungen insbesondere in Medizin und Pflege zu schaffen, um im Fachkräftemangels die Beschäftigung langfristig attraktiv zu machen. Immer auf Grundlage des TVöD, der weiter gilt und Sicherheit bietet.
Warum wurde die neue Vereinbarung eingeführt, obwohl der TVöD weiter gilt, und welche Probleme sollen damit gelöst werden?
Der TVöD ist und bleibt die Basis, lässt aber nicht in allen Bereichen den Spielraum, den sich viele mit Blick auf flexiblere Arbeitsbedingungen wünschen. Die neuen Vereinbarungen schaffen diese Flexibilität, sowie mehr Wahlmöglichkeiten bei den Arbeitsmodellen und zusätzliche Leistungen. So können Arbeitsbedingungen besser ans Leben der Mitarbeitenden angepasst werden – besonders in Medizin und Pflege.
Wie werden die zusätzlichen Leistungen bezahlt, und ist die Finanzierung dauerhaft gesichert?
Statt Geld für Fremdpersonal auszugeben, investiert das Klinikum in die eigenen Mitarbeitenden. So bleiben die Mittel im Haus und kommen direkt den Beschäftigten zugute.
Führt die neue Vereinbarung zu Unterschieden zwischen Mitarbeitenden im TVöD und in der neuen Regelung, und wie verhindern Sie eine Spaltung im Team?
Nein. Alle Mitarbeitenden behalten ihre Rechte und werden gleichbehandelt. Es gibt nur zusätzliche Wahlmöglichkeiten, die allen offenstehen. Der Betriebsrat bleibt für alle zuständig. Das sorgt für Fairness und Zusammenhalt.
Bleiben die Ansprüche aus der Zusatzversorgung (ZVK) vollständig erhalten, oder gibt es Einbußen bei einem Wechsel in die neue Regelung?
Ja. Alle Ansprüche aus der Zusatzversorgung (ZVK) bleiben erhalten. Beim Wechsel in die Verwaltungs-GmbH werden sie vollständig übernommen. Niemand verliert etwas.
Wurden die Mitarbeitenden ausreichend informiert und einbezogen, und wie stellen Sie sicher, dass die Entscheidung freiwillig bleibt?
Alle Mitarbeitenden wurden in der Betriebsversammlung gemeinsam mit dem Betriebsrat informiert. Darüber hinaus stehen Betriebsrat und Personalabteilung für Fragen zur Verfügung. Infoblätter bieten weitere Informationen. Der Wechsel ist freiwillig. Niemand wird gedrängt. Im ärztlichen Dienst gab es die Beteiligung eines Beirates.
Dient die Vereinbarung auch dazu, Personalkosten zu senken, und welche Rolle spielte das Defizit des Klinikums bei der Entscheidung?
Nein. Ziel ist es, in die eigenen Mitarbeitenden zu investieren, statt in teures Fremdpersonal. So können Fachkräfte gehalten und neue gewonnen werden. Das stärkt das Klinikum langfristig und hohe Kosten für Fremdpersonal können schrittweise reduziert werden, was sich positiv auf den Defizitabbau auswirkt.
Wie soll die neue Vereinbarung helfen, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, und gibt es bereits erste positive Rückmeldungen?
Die neuen Regelungen machen die Arbeit flexibler und attraktiver. Das hilft, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Erste Rückmeldungen zeigen, dass das Modell positiv aufgenommen wird.
Welche Rolle hat der Krankenhauszweckverband als Träger bei der Entscheidung gespielt, und steht die Politik hinter dem Modell?
Der Landkreis Aschaffenburg als Träger steht voll hinter der Vereinbarung. Landrat Dr. Alexander Legler und Oberbürgermeister Jürgen Herzing unterstützen das Modell als starkes Signal für Zusammenhalt und Zukunftsfähigkeit.
Wie werden Mitarbeitende und Öffentlichkeit künftig über die Umsetzung informiert?
Das Klinikum informiert regelmäßig über das Intranet, Rundschreiben, Aushänge und Mitarbeitenden-Veranstaltungen. Auch die Öffentlichkeit wird über die Umsetzung und Erfahrungen informiert, wie z.B. in Pressegesprächen oder in den sozialen Netzwerken.
Wie wird überprüft, ob die neue Vereinbarung tatsächlich wirkt und Verbesserungen bringt?
Klinikum und Betriebsrat prüfen gemeinsam, wie sich die neuen Regelungen auswirken, etwa bei Zufriedenheit, Planbarkeit und Fachkräftesituation. So können die Maßnahmen bei Bedarf weiterentwickelt werden.
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